Was war denn so schlimm an der Stasi? Scheinbar nicht genug, denn unser Innenminister demontiert weiter fröhlich unsere Freiheitsrechte.

Der Bundestrojaner soll kommen, unsere Wohnräume sollen videoüberwacht werden, sogar die unserer Freunde und Bekannten. Natürlich nicht einfach so, nur auf Verdacht! – Wie tröstlich!

Gegen diesen Verdacht wird sich auch kein Bürger je wehren können, weil er nicht darüber informiert wird. Alles gut, also, wenn man „nichts zu verbergen“ hat, nicht wahr?

Privatsphäre, was ist das noch? Jedenfalls kein schützenswertes Gut mehr, denn sie wird auf dem Altar des „Internationalen Terrorismus“ geopfert. Was und wo der ist, das weiß keiner so genau, aber bannig gefährlich ist er, und darum brauchen wir eine Staatssicherheitsbehörde, nur zu unserem Schutz, und die Lehre aus der Nazizeit, die Trennung von Polizei und Geheimdienst, die sollte auch aufgehoben werden. Alle unsere Daten sollen jedem Ermittlungsbeamten zur Verfügung gestellt werden, natürlich aber nur, wenn es sich um einen „Fachmann“ handelt, der weiß, was er da tut, und wer nichts zu verbergen hat, hat ja auch nichts zu befürchten.

Wer überwacht die Überwacher? – Eher niemand. Besonders die Kontrolle des Geheimdienstes ist eher eine Farce. Sehr interessant dazu ist dieser Podcast mit einem Interview mit dem Bundestagsabgeordneten und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, welches sich auch mit der Kontrolle der Geheimdienste befasst.

Dazu werden weiterhin unsere Telekommunikationsdaten vorratsgespeichert und die Telekom macht daraus – weil es eben geht! – eine interessante Spitzelstudie in Kooperation mit einer Agentur ehemaliger Stasi-Mitarbeitern.

Alles schreit „Skandal!“, ohne dass der wahre Skandal erkannt wird: die Telekom hat alle unsere Verbindungsdaten und unsere Telekommunikation in der Hand, die Telekom könnte alles und jeden überwachen! – Niemand könnte das besser, sogar Herr Schäuble nutzt letztendlich für seine paranoiden Maßnahmen deren Technik!

Und seine „Vorratsdatenspeicherung“ bei den Providern, also auch bei der Telekom, legalisiert das Speichern der Daten auch noch. Vielen Dank, Herr Innenminister, für den Ausverkauf unserer Rechte!

heise-Online hat unlängst in einem Artikel über das BKA-Gesetz mit den Worten des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, geschlossen:

„Die Grundrechte sind dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des Einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern; sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat“, betonte Papier. Die sich aus dem Grundgesetz ergebenden staatlichen Schutzpflichten seien dagegen prinzipiell unbestimmt. Die Wahl könne so immer nur auf solche Mittel fallen, die mit der Verfassung in Einklang stehen. Dabei gebe es zwei Schranken: die absolute der Menschenwürdegarantie, die etwa im Schutz des Wohnraums und des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie teils im Telekommunikationsgeheimnis sowie im neuen digitalen Grundrecht berührt werde, und der nicht weniger eng gefasste Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. „Nicht alles, was technisch machbar ist, muss auch rechtlich erlaubt sein“, gab der Verfassungshüter dem Gesetzgeber noch mit auf den Weg. Der Staat müsse vor allem Freiheit ermöglichen.

Lesen, merken, erinnern, Herr Schäuble! – Das gilt auch für die Mitläufer der Großen Koalition, die seine Ideen auch noch durchwinken. |-|