Text der Petition
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Es ist echt armselig.. – Hey, Kinderpornographie ist eine ganz schlimme Sache, aber Frau von der Leyens technische Kompetenz hält sich in Grenzen: Kinderpornographie verschwindet nicht, nur weil man sie verbietet! Zudem ist eine Sperrung auf IP-Ebene eher Zweckfrei, ein leicht zu überwindendes Hindernis, falsche Sicherheit für die Kinder, und Frau von der Leyen kann lesen, also sollte sie mittlerweile wissen und zugeben, dass Ihr Ansatz purer Aktionismus ist. – Dafür fangen wir mit der Zensur des Internets an? Wie schön…

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